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11. Dezember 2025

letztes Update:

4. Januar 2026 um 19:16:31

Stadtverordnetenversammlung beschließt ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan

In ihrer Sitzung am 26. Juni 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung einen wichtigen Beschluss zum Bebauungsplan für den Bereich Bauhof / Berliner Straße gefasst. Hierbei hat sich die Stadtverordnetenversammlung für die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB entschieden. Dieses Vorgehen ermöglicht es, einzelne verfahrensrechtliche Punkte rechtssicher anzupassen, ohne das gesamte Bebauungsplanverfahren erneut beginnen zu müssen.

Hintergrund ist ein laufendes Normenkontrollverfahren, in dem Anwohner einzelne formale Punkte des bisherigen Bebauungsplans beanstandet hatte. Neue schalltechnische und verkehrliche Gutachten haben jedoch gezeigt, dass der Bebauungsplan inhaltlich tragfähig ist und die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.

Um auf die Beanstandungen einzugehen werden die zusätzlichen Gutachten nun offiziell in das Verfahren einbezogen und die Begründung des Bebauungsplans entsprechend ergänzt. Genau dafür sieht das Baugesetzbuch das ergänzende Verfahren vor: Formale Punkte können geheilt werden, ohne das gesamte Planverfahren neu aufzurollen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat daher beschlossen:
• ein ergänzendes Verfahren durchzuführen,
• zusätzliche schalltechnische und verkehrliche Gutachten in die Abwägung einzubeziehen,
• die Begründung des Bebauungsplans zu ergänzen,
• die bereits eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erneut und angepasst abzuwägen,
• sowie den Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften erneut als Satzung zu beschließen.

Mit dem Beschluss (19 Ja-Stimmen, 9 Enthaltungen) hat die Stadtverordnetenversammlung einen wichtigen Schritt gemacht, um das Planverfahren sauber abzuschließen und die weiteren Schritte für Bauhof und Feuerwehr einzuleiten.

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